Mehrere 450 € Minijobs

By | Januar 6, 2020

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Darf man mehrere Minijobs / 450 Euro Jobs haben?

JA es ist zulässig, mehrere Minijobs nebeneinander auszuüben! Dies ist insofern nicht schlimm, so lange der Grenzwert von 450 € in der Zusammenrechnung nicht überschritten wird. Den Höchstbetrag von 450 € können Sie aus einer einzigen oder mehrere den geringfügigen Beschäftigungen erzielen. Es ist also Beispielsweise zulässig, vier verschiedene Kellnerjobs zu jewells 100 € im Monat und einen weiteren Putzjob zu 50 € auszuüben. In der Zusammenrechnung ergibt sich hier ein Gesamtverdienst von 450 € und wird somit nicht überschritten.

Ob die Verdienstgrenze den Minijob von regelmäßig 450 Euro im Monat überschritten wird, hängt vom durchschnittlichen Jahresverdienst ab. Also 450 Euro * 12 Monate = 5400 Euro Jahresverdienst, welchen Sie geringfügig ohne Abgaben verdienen dürfen. Achtung! Dabei werden auch regelmäßig Einmalzahlungen berücksichtigt. Wenn Sie also 450 € monatlich verdienen, hinzu aber noch Urlaubs oder Weihnachtsgeld beziehen, sind sie nicht mehr geringfügig beschäftigt. Mehr dazu auch unter Sonderzahlung Minijob

Darf man neben dem Hauptjob noch einen 450 Euro Nebenjob haben?

Ja – Sie dürfen neben einer voll sozialversicherungspflichtigen Haupt-Tätigkeit einen Minijob zu den sozialversicherungsrechtlichen Sonderbedingungen ausüben. Dabei ist es egal ob Sie einer Vollzeittätigkeit oder eine Teilzeittätigkeit im Hauptjob nachgehen. Jedoch gilt diese Regelung nur für einen Nebenjob.

Sollten Sie zwei Nebenjobs haben, darf nur für den ersten und zwar dem früher begonnenen Nebenjob das Recht der Minijobs angewendet werden. Der zweite, später begonnene Nebenjob, fällt unter der vollen Sozialversicherungspflicht. Bitte berücksichtigen Sie, das Ihr Arbeitgeber des Hauptjobs darüber informiert werden muss, ob und wann Sie einer Nebentätigkeit nachgehen.

Rente und 450 Euro Nebenjob ?

Als Rentner der vor Beginn der regularen Altersrente Rente bezieht, dürfen Sie bis zu 450 € monatlich zu Ihrer Vollrente hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt werden dürfte. Die Hinzuverdienstgrenze ist ab 1.1.2013 an die neue Geringfügigkeitsgrenze von bis zu 450 € angepasst worden. Sie können aber auch zweimal im Jahr ist ein Zuverdienst bis 900 € haben. Dies gilt im übrigen für alle Rentenarten.

Sind Sie Bezieher der regulären Altersrente, so können Sie in unbeschränkter Höhe hinzuverdienen. Eine Anrechnung auf die Rente erfolgt demnach nicht. Wenn der Verdienst von 450 € monatlich jedoch überschritten wird, ist der Job in voller höhe kranken-und pflegeversicherungspflichtig! Allerdings entfällt die Abgabe zur Renten,- und Arbeitslosenversicherung. Wir raten sich hierzu im Vorfeld beraten zu lassen von der Rentenversicherungsanstalt – (kostenloses Servicetelefon) 0800 1000 4800

gezielte offen Fragen zum Minijob?

oder Verdienstgrenzen. So erreichen Sie die Minijob Zentrale:
Montag bis Freitag von 7:00 bis 19:00 Uhr unter
Tel.: 0355 2902-70799 / Fax: 0201 384-979797
Aus dem Ausland: 0049 355 2902-70799
www.minijob-zentrale.de

Hinweis!
Wir hoffen Ihnen hier umfassend über die neue Regelung der 450 Euro Minijobs Informationen bereitzustellen. Eine Haftung und Gewährleistung sind von dem Betreiber dieser IT-Seite ausgeschlossen und kann eine Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Desweiteren machen wir daurauf aufmerksam, das das Kopieren von den hier aufgeführten Inhalten und verwenden in weiteren Medien/IT-Seiten, ohne schriftliche Erlaubnis des Seitenbetreibers, nicht gestattet ist!

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