450-Euro-Minijob neben einer Hauptbeschäftigung – Die Minijob-Zentrale

By | September 24, 2021

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Viele Arbeitnehmer üben neben ihrer Hauptbeschäftigung noch einen Minijob aus. In diesem Blog-Beitrag erklären wir, was Arbeitgeber und Minijobber beachten müssen, wenn Minijob und Hauptbeschäftigung gleichzeitig nebeneinander ausgeübt werden. Zudem beantworten wir die Frage, was passiert, wenn darüber hinaus noch ein weiterer 450-Euro-Minijob oder ein kurzfristiger Minijob aufgenommen wird.

Nur ein 450-Euro-Minijob neben Hauptbeschäftigung möglich

Beschäftigte mit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung können daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben.

Jede weitere Beschäftigung ist kein Minijob mehr und wird – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – versicherungspflichtig. Die Minijob-Regelungen gelten grundsätzlich nicht für die zuletzt aufgenommene Beschäftigung. Dies gilt auch dann, wenn der Verdienst aus allen Minijobs zusammengerechnet die 450-Euro-Grenze regelmäßig nicht übersteigt. Nur in der Arbeitslosenversicherung fallen keine Beiträge an. 

Beispiel

Ein Arbeitnehmer übt bei Arbeitgeber A eine Hauptbeschäftigung aus und verdient monatlich 2.100 Euro. Am 1. März nimmt er bei Arbeitgeber B eine weitere Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst in Höhe von beispielsweise 290 Euro auf. 

Die Beschäftigung beim Arbeitgeber B ist ein Minijob. Es gelten die Minijob-Regelungen. Arbeitgeber B muss den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden.

Nun nimmt der Arbeitnehmer am 1. Juli eine weitere Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber (Arbeitgeber C) auf. Hier verdient er monatlich 100 Euro. 

Der Arbeitnehmer übt nun neben seiner Hauptbeschäftigung gleichzeitig zwei Beschäftigungen aus. Mit seinem Verdienst liegt er zwar insgesamt nicht über der monatlichen Grenze von 450 Euro. Die Beschäftigung bei Arbeitgeber C ist aber trotzdem kein Minijob und unterliegt  – mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung – der vollen Versicherungspflicht in der Sozialversicherung.

Arbeitgeber melden weitere Jobs bei der zuständigen Krankenkasse

Einen zweiten Minijob können Arbeitnehmer grundsätzlich nicht neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ausüben. Der Arbeitgeber meldet diese Beschäftigung nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers an. 

Für den ersten Minijob ändert sich nichts. Der Beschäftigte kann hier als Minijobber arbeiten. Dieser 450-Euro-Job muss weiterhin bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden.

Kurzfristiger Minijob neben Hauptbeschäftigung und 450-Euro-Minijob möglich

Ein Minijobber hat die Möglichkeit, neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung und einem 450-Euro-Minijob gleichzeitig noch einen kurzfristigen Minijob auszuüben.

Bei einem kurzfristigen Minijob fallen für den Minijobber keine Beiträge zur Sozialversicherung an. Ein kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn die Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres auf nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist und auch nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Die Höhe des Verdienstes spielt bei einem kurzfristigen Minijob keine Rolle. Der Vorteil des kurzfristigen Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung ist, dass der Arbeitnehmer nicht berufsmäßig beschäftigt ist. 

Gut zu wissen: Für den Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis zum 31. Oktober 2021 gelten für kurzfristige Minijobs andere Zeitgrenzen. Näheres dazu erklären wir in unserem Blog “Corona: Zeitgrenzen für kurzfristige Minijobs wurden erneut ausgeweitet”

Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber alle Beschäftigungen melden

Damit der Arbeitgeber beurteilen kann, ob ein Minijob vorliegt, muss ihm der Arbeitnehmer bei Aufnahme einer Beschäftigung mitteilen, ob er weitere Beschäftigungen hat. Außerdem muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber versichern, dass er ihm jede zukünftige Aufnahme weiterer Beschäftigungen meldet.

Diese Angaben müssen schriftlich festgehalten werden. Wir empfehlen hierzu einen Einstellungsfragebogen für geringfügig Beschäftigte zu nutzen. Der Arbeitgeber bewahrt den Einstellungsfragebogen zusammen mit den Entgeltunterlagen des geringfügig Beschäftigten auf.

Als Einstellungsfragebogen für geringfügig Beschäftigte kann zum Beispiel unser Personalfragebogen verwendet werden.

Weitere Informationen über mehrere 450-Euro-Minijobs und kurzfristige Minijobs sind ebenfalls auf der Internetseite der Minijob-Zentrale zu finden. 

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Quelle: Minijob Zentrale

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