Minijob Abgaben für 2020
450 Euro Jobs sind Minijobs auf 450 Euro Basis, oder wie der der Gesetzgeber sagt, geringfügige Beschäftigung. Geringfügig Beschäftigte zahlen keine Beiträge zu Kranken-, Pflege oder Arbeitslosenversicherung. Es sind nun lediglich ein Eigenbeitrag von 3,7% also 16,55 Euro bei einem vollen 450 Euro Jobs zur Rentenversicherung von Minijobbern zu zahlen. Sie bekommen also als geringfügig Beschäftigte auf 450 Euro Basis fast den kompletten Bruttolohn ausgezahlt. Bitte denken Sie daran das es ab dem 01.01.2015 den gesetzlichen Mindestlohn gibt.
Ihr Arbeitgeber zahlt dafür pauschale Beiträge für die Rentenversicherung – 15% / Krankenversicherung – 13% und Unfallversicherung – ca. 1,9 % /. Hinzu kommen für Ihren Arbeitgeber noch sogenannte Umlagen für weitere Leistungen. Diese Umlagen setzen sich wie folgt zusammen. Umlage U1 – 0.7 % – für Aufwendungsersatz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit / Umlage U2 – 0.24 % für Aufwendungsersatz bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft und Umlage U3 – 0,15 % für die Insolvenzgeldumlage.
Die Krankenversicherungspauschale wird nur fällig, wenn der Arbeitnehmer gesetzlich kankenversichert ist. Bekommen Sie nun aber auch Krankengeld? Achtung. Bei Abrechnung über die Lohnsteuerkarte, also nicht dem Pauschalsteuersatz, kann ebenso Lohnsteuer für den Arbeitnehmer entstehen.
Mehrere 450 Euro Jobs / Minijobs ?
Ja man kann mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Allerdings werden diese zusammengerechnet ! Werden bei mehreren Minijobs die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro überschritten, tritt grundsätzlich vom Tag des Überschreitens an, die komplette Sozialversicherungspflicht ein. Mehr dazu finden Sie hier.
Vorsicht bei Sonderzahlungen im Minijob
Auch wenn man sich über Sonderzahlungen und somit der Anereknnung seinen arbeitens freut ist Vorsicht geboten. Denn durch die Sonderzahlung kann es möglich sein, dass Ihr Verdienst im Durchschnitt über 450 Euro monatlich liegt, und somit das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr geringfügig ist. Denn Sonderzahlungen im Nebenjob, wie zum Beispiel ein vertraglich zugesichertes Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen.
Ein Beispiel zur Einkommensberechnung mit Sonderzahlungen im Minijob
Wenn Sie also monatlich 450 Euro verdienen und nun im Dezember zusätzlich ein zugesichertes Weihnachtsgeld in Höhe von 150 Euro ausgezahlt bekommen, dann bedeutet dies, dass Sie im laufenden Jahr
450 Euro x 12 Monate = 5.400 Euro + 150 Euro = 5.550 Euro verdient haben.
Daraus ergibt sich also ein Monatslohn in Höhe von 5.550 Euro : 12 Monate = 462,50 Euro
Sie liegen also über dem durchschnittlichen monatlichen Verdienst in Höhe von 450 Euro. Dies hat nun zur Folge, dass die Beschäftigung versicherungspflichtig und für Sie gleichzeitig steuerpflichtig ist, und zwar für die gesamte Dauer !
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