Was ist das Bürgergeld und wer bekommt es?
Das Bürgergeld ist eine Leistung des Sozialstaats. Es soll das wirtschaftliche Existenzminimum sichern, wenn der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestritten werden kann. Wer bisher Anspruch auf Hartz IV oder Sozialgeld hatte, wird künftig einen Anspruch auf Bürgergeld haben.
Das Bürgergeld-Gesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft und wird in zwei Schritten umgesetzt: Zum 1. Januar und zum 1. Juli 2023.
Eine Übersicht der Bürgergeld-Regelungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Was müssen Bürgergeld-Bezieher mit einem Minijob beachten?
Personen, die Bürgergeld beziehen, müssen Hinzuverdienstgrenzen beachten, damit die Leistung nicht gekürzt wird. Für Minijobberinnen und Minijobber, die Bürgergeld beziehen, bleiben 100 Euro des Verdienstes aus einem Minijob anrechnungsfrei.
Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird anteilig auf das Bürgergeld angerechnet. Minijobberinnen und Minijobber, die Bürgergeld beziehen, können sich dahingehend beim Jobcenter informieren.
Ab dem 1. Juli 2023 gelten für bestimmte Personen sogar höhere Freibeträge. Für junge Menschen bleibt das Einkommen
- aus Schüler- bzw. Studentenjobs und
- aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie
- aus einem Bundesfreiwilligendienst oder einem freiwilligen Dienst als FSJ- oder FÖJ-Leistende
bis zur Höhe der Minijob-Grenze von 520 Euro anrechnungsfrei.
Das gilt auch während einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Der Verdienst aus einem Schülerjob während der Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.
Dürfen Bürgergeld-Bezieher eine kurzfristige Beschäftigung ausüben?
Wenn eine Minijobberin oder ein Minijobber in einer kurzfristigen Beschäftigung mehr als 520 Euro verdient, muss der Arbeitgeber Berufsmäßigkeit prüfen. Bürgergeld-Bezieher gelten immer als berufsmäßig beschäftigt. Sie dürfen keine kurzfristige Beschäftigung mit einem Verdienst über 520 Euro ausüben.
Wo kann ich mich über das Bürgergeld informieren?
Informationen zum Bürgergeld finden Minijobberinnen und Minijobber auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit und auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort finden Sie auch „Fragen und Antworten zum Bürgergeld“.
Ansprechpartner ist außerdem das zuständige Jobcenter.
Quelle: Minijob Zentrale