Förderung für Arbeitgeber:
Was weniger bekannt ist, ist die Förderung von Minijobs in sozialversicherungspflichte Beschäftigung. Arbeitgeber können mit einem Zuschuss zum Arbeitsentgelt unterstützt werden, wenn sie förderungsbedürftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen, deren Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt aus individuellen Gründen erschwert wird oder gewillt sind einen Minijob in eine sozialversicherungspflichte Beschäftigung zu erweitern.
Der Zuschuss dient dem Ausgleich der Minderleistung und Förderung zur Vollzeitbeschäftigung. Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts betragen und kann innerhalb von fünf Jahren als monatlicher Zuschuss für eine maximale Dauer von 24 Monaten geleistet werden. Berücksichtigungsfähig sind das zu zahlende Arbeitsentgelt tariflicher Lohn bzw. das ortsübliches Gehalt) und der pauschalierte Anteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Sind Sie als Arbeitgeber daran interessiert einen laufenden Minijob – geringfügiges Beschäftigungsverhältnis – in ein Sozialversicherungspflichtiges zu erweitern? Dann empfehlen wir Ihnen die Wanderausstellung „Minijob? Da geht noch mehr!“ oder Ihre Fragen zu den Voraussetzungen der Förderung in Ihrem Unternehmen mit Ihrem Ansprechpartner im Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur oder Jobcenter zu erörtern. Hier finden Sie die Adressen Ihrer Arbeitsagentur vor Ort.
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