Kurzfristige Minijobs ab 2022 – Die Minijob-Zentrale

By | November 25, 2021

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Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten in der Meldung zur Sozialversicherung Angaben zum Krankenversicherungsschutz der Arbeitnehmer machen. In diesem Beitrag erklären wir die neue Regelung.

Was ist ein kurzfristiger Minijob?

Ein kurzfristiger Minijob ist eine Beschäftigung, die von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum befristet ist. Für eine kurzfristige Beschäftigung gilt entweder die Zeitgrenze von drei Monaten oder die Zeitgrenze von 70 Arbeitstagen. Der Arbeitgeber kann wählen, welche Zeitgrenze für seinen Arbeitnehmer günstiger ist. Der kurzfristige Minijob ist sozialversicherungsfrei. Es werden also keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt, so dass die Arbeitnehmer auch nicht über diese Tätigkeit krankenversichert sind.

Weitere Informationen zu kurzfristigen Beschäftigungen finden Arbeitgeber in unserem Blog-Beitrag “Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?”.

Welche Änderungen ergeben sich im Meldeverfahren ab Januar 2022?

Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber bei der Anmeldung von kurzfristig Beschäftigten zusätzlich angeben, wie diese krankenversichert sind. Wichtig zu wissen: Der Nachweis über den Krankenversicherungsschutz ist vom Arbeitgeber zu den Entgeltunterlagen zu nehmen. Ein Nachweis kann insbesondere die Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse oder des privaten Krankenversicherungsunternehmens der Arbeitnehmers sein.

Wie muss der Nachweis des Krankenversicherungsschutzes gemeldet werden?

Bei der

  • Anmeldung wegen Aufnahme einer Beschäftigung (Meldegrund 10) und
  • gleichzeitigen An- und Abmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung (Meldegrund 40).

ist die Angabe des Krankenversicherungsschutzes zu melden.

Hierfür sind in der Meldung zur Sozialversicherung folgende Kennzeichen vorgesehen:

  • 1 = Beschäftigter ist gesetzlich krankenversichert oder
  • 2 = Beschäftigter ist privat krankenversichert oder anderweitig im Krankheitsfall abgesichert.

Arbeitgeber einer kurzfristigen Beschäftigung ergänzen in der Anmeldung ab 2022 im Feld “Kennzeichen-Krankenversicherung” also entweder das Kennzeichen “1” oder “2”.

Was bedeutet das Kennzeichen “1” für die Krankenversicherung?

Für Arbeitnehmer in einem kurzfristigen Minijob besteht in der Regel ein Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland. Das kann zum Beispiel sein, weil sie über eine Hauptbeschäftigung, als Student, als Familienangehöriger oder freiwillig krankenversichert sind.

Was bedeutet das Kennzeichen “2” für die Krankenversicherung?

Der Minijobber kann aber auch privat krankenversichert oder anderweitig abgesichert sein. Hierzu gehören insbesondere folgende Fälle:

  • Für die Dauer der Beschäftigung besteht eine Krankheitskostenversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob es zum Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen ist oder nicht.
  • Die Versicherung wird vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer im Rahmen einer Gruppenversicherung für seine Arbeitnehmer als versicherte Personen abgeschlossen.
  • Als anderweitig abgesichert sind Beschäftigte anzusehen, die im Krankheitsfall Leistungen aus Sondersystemen erhalten oder einen Anspruch auf Sachleistungen zu Lasten eines ausländischen Versicherungsträgers haben. Diesen haben gegenwärtig Minijobber, die in Deutschland arbeiten, aber in Dänemark, Luxemburg oder Österreich krankenversichert sind.

Minijob-Zentrale zuständige Einzugsstelle für alle Minijobs

Die Minijob-Zentrale ist deutschlandweit die zentrale Einzugs- und Meldestelle für alle geringfügig Beschäftigten. Ob geringfügig entlohnter Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – Arbeitgeber melden ihre Minijobber mit der Meldung zur Sozialversicherung bei der Minijob-Zentrale an.

Wie Arbeitgeber einen Minijobber anmelden, erklären wir in unserem Blog-Beitrag “Minijobber anmelden – Was Arbeitgeber wissen müssen”.

In unserem Beitrag “Kurzfristige Minijobs: Ab 2022 elektronische Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten” erklären wir, was Arbeitgeber von kurzfristigen Minijobbern ab 2022 noch zu beachten haben.

Quelle: Minijob Zentrale

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