Meldung zur Sozialversicherung
Mit der Meldung zur Sozialversicherung erstellt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten eine individuelle und namensbezogene Meldung. Das gilt auch für Minijobs. Hier geht die Meldung an die Minijob-Zentrale. Die Meldedaten sind insbesondere für das persönliche Rentenkonto der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers wichtig. Damit es hier keine Lücken im Versicherungsverlauf der Minijobberin oder des Minijobbers gibt, prüft die Minijob-Zentrale jährlich die Vollständigkeit der Meldungen zur Sozialversicherung für das Vorjahr.
Vollständigkeitskontrolle für das zurückliegende Jahr
Mitte des Jahres startet unsere Vollständigkeitskontrolle für das zurückliegende Jahr. Wir informieren die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für welche Arbeitnehmer mindestens eine Meldung fehlt.
Hierzu zählt zum Beispiel auch die Jahresmeldung oder eine Abmeldung aus dem Vorjahr. Zudem weisen wir auf fehlende Unterbrechungsmeldungen hin. Diese sind notwendig, wenn ein Beschäftigungsverhältnis beispielweise durch Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung, Elternzeit, Streik, unbezahlten Urlaub oder wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld unterbrochen wurde.
Fehlende Meldungen bitte einreichen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die im Rahmen der Vollständigkeitskontrolle von uns angeschrieben werden, müssen die fehlenden Meldungen nachholen und uns elektronisch übermitteln. Dafür können sie auch die Ausfüllhilfe-Software sv.net nutzen.
Wichtig: Beschäftigte mit einem Minijob mit Verdienstgrenze erwerben Anwartschaftszeiten für ihr Rentenkonto. Solange die fehlende Meldung von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber nicht übermittelt wurde, entsteht eine Lücke im Rentenversicherungsverlauf des Minijobbers.
Hat die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die angeforderte Meldung laut seinem System bereits vorgenommen, ohne dass diese bei der Minijob-Zentrale eingegangen und verarbeitet wurde, kann er die fehlende Meldung per Post, Fax oder E-Mail zusenden.
In unseren Erklärvideos zeigen wir, wie mit dem Programm sv.net eine Jahresmeldung bzw. eine Abmeldung erstellt wird.
Quelle: Minijob Zentrale