Rentner können sich mit einem 450-Euro-Minijob etwas hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Geht der Hinzuverdienst über einen 450-Euro-Minijob hinaus, kann es jedoch zur Kürzung der Rente kommen. Bereits 2020 und 2021 wurde die Hinzuverdienstgrenze wegen der Corona-Pandemie erhöht und auch 2022 ist ein höherer Hinzuverdienst als bisher möglich. Was das für Altersvollrentner bedeutet, erklären wir Ihnen hier.
Gut zu wissen: Eine Altersrente kann bis zum Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch genommen werden. Altersteilrentner dürfen mehr hinzuverdienen als Altersvollrentner. Nähere Informationen zur Differenzierung von Voll- und Teilrente finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind Hinzuverdienstgrenzen zu beachten
Altersvollrentner, welche die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, müssen bei der Ausübung einer Beschäftigung eine Hinzuverdienstgrenze beachten. Die Regelaltersgrenze wurde für die Geburtsjahrgänge 1947 bis 1963 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren.
Die Hinzuverdienstgrenze regelt, wie viel ein Rentner vor Erreichen seiner Regelaltersgrenze hinzuverdienen darf. Wird dieser Wert überschritten, kann die Rente gekürzt werden oder ganz wegfallen. Ein 450-Euro-Minijob neben der Altersvollrente ist allerdings immer möglich, ohne dass dieser auf die Rente angerechnet wird.
Im Jahr 2022 ist ein höherer Hinzuverdienst für Altersvollrentner möglich
Die jährliche Hinzuverdienstgrenze für Altersvollrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze beläuft sich grundsätzlich auf 6.300 Euro pro Kalenderjahr. Im Jahr 2022 kann der Hinzuverdienst nun bis zu 46.060 betragen, ohne dass die Altersrente gekürzt wird. Bereits im Jahr 2021 war ein Hinzuverdienst bis zu dieser Höhe möglich, im Jahr 2020 konnten statt 6.300 Euro bis zu 44.590 Euro hinzuverdient werden.
Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Personalengpässe in der Corona-Krise und erleichtert die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt.
Für Minijobs gilt weiterhin die jährliche Verdienstgrenze von 5.400 Euro
Auch wenn Altersvollrentner vor Vollendung der Regelaltersgrenze im Jahr 2022 bis zu 46.060 Euro hinzuverdienen dürfen, gilt für einen 450-Euro-Minijob weiterhin die Verdienstgrenze von 5.400 Euro für einen Beschäftigungszeitraum von 12 Kalendermonaten. Wird diese kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze überschritten, liegt in der Regel kein 450-Euro-Minijob mehr vor. Die Beschäftigung wäre dann sozialversicherungspflichtig und nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu melden.
Hinweis
Übersteigt das jährliche Einkommen eines Minijobbers 5.400 Euro, weil der Verdienst in einzelnen Monaten höher ist als geplant, kann weiterhin ein Minijob vorliegen, wenn der höhere Verdienst gelegentlich und nicht vorhersehbar gezahlt wird. Dies ist grundsätzlich bis zu drei Mal innerhalb eines Zwölf-Monats-Zeitraumes möglich. In unserem Blogbeitrag „Schwankender Verdienst im Minijob – Worauf Arbeitgeber achten müssen“ erklären wir, wann trotz Überschreiten der Verdienstgrenze weiterhin ein Minijob vorliegt.
Keine Verdienstbeschränkung bei kurzfristigen Minijobs
Bei kurzfristigen Beschäftigungen gibt es keine Verdienstbeschränkungen. Demnach kann ein Altersvollrentner im Jahr 2022 mit einem kurzfristigen Minijob den vollen Freibetrag ausschöpfen und einen Betrag bis zu 46.060 Euro verdienen, ohne Sozialabgaben zu zahlen und eine Kürzung seiner Rente befürchten zu müssen.
Ein kurzfristiger Minijob liegt jedoch nur vor, wenn die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird, was bei Altersvollrentnern aber in der Regel verneint wird. Bei der Frage, ob eine Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird, hilft unser Blogbeitrag „Kurzfristige Minijobs – berufsmäßig oder nicht?“.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner unbegrenzt hinzuverdienen
Die Hinzuverdienstgrenze ist letztmalig bis zum Ablauf des Kalendermonats zu beachten, in dem der Rentner seine Regelaltersgrenze erreicht. Ab dem Folgemonat kann er einen unbegrenzten Betrag hinzuverdienen, ohne Auswirkungen auf die Höhe seiner Rente befürchten zu müssen.
Wie genau die Hinzuverdienstregelungen für Rentner aussehen, darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Broschüre „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“.
Hinweis:
Die Auskunfts- und Beratungsstellen der gesetzlichen Rentenversicherung informieren Sie umfassend und individuell rund um die Regelungen zum Thema Rente und die Anrechnung des Minijobs.