Minijob und Midijob – Unterschiede und Gemeinsamkeiten

By | Oktober 25, 2022

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Wir stellen vor: Der Minijob

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Meist bedeutet geringfügig, dass der Minijobber oder die Minijobberin nicht mehr als 520 Euro im Monat verdient. Dann handelt es sich um einen Minijob mit Verdienstgrenze. Dabei kommt es nicht auf die Arbeitszeit an – es macht also keinen Unterschied, wie oft und wie lange Sie arbeiten. Bei einem Minijob, der als kurzfristige Beschäftigung gilt, zählt hingegen die Zeitgrenze: Minijobber und Minijobberinnen dürfen ihrer Beschäftigung in diesem Fall höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr nachgehen, die Höhe des Verdienstes ist dann egal.

Es gibt viele verschiedene Bereiche, in denen Sie als Minijobber oder Minijobberin arbeiten können. Grob lassen sich die Arten der Beschäftigung in gewerbliche Minijobs und Minijobs im Privathaushalt aufteilen.

Wenn Sie Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind, melden Sie ihre Minijobber bei der Minijob-Zentrale an. Dann zahlen auch Ihre Minijobber und Minijobberinnen Beiträge in die Rentenversicherung ein – außer, sie lassen sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien.

Wann ist es ein Midijob?

Sobald der Verdienst die monatliche Grenze von 520 Euro regelmäßig übersteigt, gilt der Job nicht mehr als Minijob. Wer von 520,01 Euro bis 1.600 Euro monatlich verdient, befindet sich im sogenannten Übergangsbereich – und hat damit einen Midijob. Der Übergangsbereich hieß früher Gleitzone.

Midijobs sind im Gegensatz zu Minijobs voll sozialversicherungspflichtig: Sowohl der Arbeitgeber als auch der Midijobber oder die Midijobberin zahlen in die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ein. Der zweite Unterschied zwischen Minijob und Midijob ist, dass Midijobs nicht bei der Minijob-Zentrale gemeldet werden, sondern bei der Krankenkasse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Minijob und Midijob im direkten Vergleich

 

Minijob mit Verdienstgrenze Midijob
Die Grenze liegt bei einem durchschnittlichen Verdienst von höchstens 520 Euro pro Monat. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen durchschnittlich 520,01 bis 1.6000 Euro monatlich im sogenannten Übergangsbereich (früher: Gleitzone) verdienen.
Der Arbeitgeber meldet die Minijobberinnen und Minijobber über die Minijob-Zentrale an. Der Arbeitgeber meldet die Midijobberinnen und Midijobber bei ihrer Krankenkasse an.
Minijobber und Minijobberinnen zahlen mit ihrem Job in die Rentenversicherung ein, wenn sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Midijobber und Midijobberinnen sind versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Im Privathaushalt sind Minijobber und Minijobberinnen mit der  Anmeldung über den Haushaltsscheck automatisch bei der Minijob-Zentrale unfallversichert.

Minijobs im Gewerbe meldet der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin beim Unfallversicherungsträger an.

Arbeitgeber melden ihre Midijobberinnen und Midijobber beim Unfallversicherungsträger an.

 Wer zahlt was bei Minijob und Midijob?

Mit einem Minijob fallen vergleichsweise geringe Kosten an. Die Abgaben im Privathaushalt betragen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei einem Minijob mit Verdienstgrenze maximal 14,79 Prozent, ausgehend vom Bruttoarbeitslohn des Minijobbers. Wollen Sie es genau wissen? Fragen Sie einfach unseren Haushaltsscheck-Rechner!

Minijobber und Minijobberinnen im Haushalt zahlen 13,6 Prozent ihres Bruttoverdienstes in die Rentenversicherung ein.

Die Abgaben für gewerbliche Minijobs liegen für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei maximal 31,28 Prozent, gerechnet am Bruttoarbeitslohn des Minijobbers. Minijobber und Minijobberinnen zahlen mit einem gewerblichen Minijob mit Verdienstgrenze 3,6 Prozent ihres Verdienstes in die Rentenversicherung ein. Mit dem Minijob-Rechner können Sie die Abgaben genau ausrechnen.

Mit einem Midijob haben Sie geringere Kosten als bei einer Vollzeitbeschäftigung. Sowohl Midijobber und Midijobberinnen als auch Arbeitgeber zahlen anteilig in die Sozialversicherung ein – Arbeitnehmer allerdings zu günstigeren Konditionen. Der Midijob-Rechner hilft Ihnen beim genauen Ausrechnen Ihrer Beiträge.

Minijobs und Midijobs sind steuerpflichtig. Beim Minijob mit Verdientgrenze zahlt der Arbeitgeber in der Regel die Steuern, sodass Minijobber und Minijobberinnen keine Steuerabzüge haben. Beim kurzfristigen Minijob und beim Midijob werden die Steuern vom Verdienst des Midijobbers oder der Midijobberin abgezogen. Die Höhe der Abzüge ist abhängig von deren Steuerklasse.

Für wen eignet sich ein Midijob?

Ein Midijob eignet sich für alle, die keine Vollzeit-Beschäftigung ausüben möchten, aber vollumfänglich versichert sein wollen. Ein Midijob kann zum Beispiel auch neben dem Studium oder der Familienbetreuung ausgeübt werden. Ein kleiner Wermutstropfen bleibt, weil Midijobber und Midijobberinnen – anders als beim Minijobber und Minijobberinnen – Steuerabzüge haben. Dafür profitieren sie jedoch von einen wesentlichen Vorteil: Sie sind in allen Sozialversicherungszweigen versichert und kommen in den Genuss aller Sozialleistungen. Und das bei viel günstigeren Sozialversicherungsbeiträgen als bei einer Vollzeit-Beschäftigung.

Ziel des Midijobs ist es, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im mittleren Verdienstbereich zu entlasten. Denn: Müssten Sie mit einem Verdienst, der knapp über der Grenze des Minijobs liegt, die vollen Sozialversicherungsbeiträge leisten, bliebe netto wenig in der Kasse. Der Übergangsbereich mit reduzierten Beiträgen soll dies abmildern. Ein Midijob eignet sich also für alle, die innerhalb des Übergangsbereichs verdienen und von den geringeren Sozialversicherungsbeiträgen profitieren möchten. 

Kann man einen Minijob und einen Midijob gleichzeitig haben?

Ja, das geht! Wenn Sie beispielsweise einen Midijob als Hauptjob ausüben und noch eine weitere Tätigkeit als Minijob mit Verdienstgrenze oder kurzfristigen Minijob aufnehmen möchten, können Sie dies problemlos tun. Alle drei Beschäftigungen nebeneinander sind auch zulässig.

Minijob und Midijob – Ihre Erfahrungen helfen anderen!

Hatten Sie schon einmal einen Midijob oder einen Minijob – oder gar beides gleichzeitig? Was fanden Sie daran gut und was hätten Sie gerne vorher gewusst? Lassen Sie andere von Ihren Erfahrungen profitieren und schreiben Sie unten in den Kommentarbereich!

Quelle: Minijob Zentrale

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