Mindestlohn, Umlagen, Fälligkeiten – auch im Jahr 2022 gelten bei Minijobs neue Regelungen, die für Arbeitgeber und Minijobber wichtig sind. Hier erfahren Sie, welche Neuigkeiten es für nächstes Jahr gibt:
- Das sind die neuen Abgaben für einen Minijob im gewerblichen Bereich
- Der gesetzliche Mindestlohn wird angehoben
- Die neuen Fälligkeitstermine
- Angaben zum Krankenversicherungsschutz bei kurzfristigen Minijobs
- Kurzfristige Minijobs: Minijob-Zentrale gibt Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten
- Steuer-ID ist im gewerblichen Minijob zu melden
- Die Unbedenklichkeitsbescheinigung in neuer Form
1. Das sind die neuen Abgaben für einen Minijob im gewerblichen Bereich
Zum 1. Januar 2022 sinken die Umlagen U1 und U2. Außerdem ist nach der noch nicht verabschiedeten Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2022 eine Senkung der Insolvenzgeldumlage geplant. Die übrigen Abgaben, die für einen Minijob im gewerblichen Bereich an die Minijob-Zentrale zu zahlen sind, bleiben unverändert. Hier unsere Übersicht:
450-Euro-Minjob | kurzfristiger Minijob | |
Krankenversicherung | 13 % | keine Abgabe |
Rentenversicherung | 15 % | keine Abgabe |
Beitragsanteil des Minijobbers bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung | 3,6 % | keine Abgabe |
Umlage für Aufwendungen bei Krankheit (U1) | 0,9 % | 0,9 % |
Umlage für Aufwendungen bei Mutterschaft (U2) | 0,29 % | 0,29 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,09 % | 0,09 % |
Steuer | 2 % Pauschsteuer oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers | 25 % pauschale Lohnsteuer oder individuell nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers |
Gesetzliche Unfallversicherung (UV) | individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger | individueller Beitrag an den zuständigen Unfallversicherungsträger |
2. Der gesetzliche Mindestlohn wird angehoben
Der gesetzliche Mindestlohn wird erhöht. Ab dem 1. Januar 2022 beträgt er für alle Arbeitnehmer in Deutschland 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2022 steigt der Mindestlohn dann nochmals auf 10,45 Euro pro Stunde.
Laut dem Entwurf des Koalitionsvertrages ist beabsichtigt, den Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen. Sobald uns hierzu nähere Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Weitere Informationen zu möglichen Auswirkungen auf einen Minijob finden Sie in unserem Blogbeitrag: Mindestlohn steigt zum 1. Juli – Das gilt für Minijobs
3. Die neuen Fälligkeitstermine
Für Arbeitgeber von Minijobbern gelten jeden Monat feste Termine für die Übermittlung von Beitragsnachweisen und die Zahlung von Beiträgen. Die im nächsten Jahr geltenden Termine können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Fälligkeit- und Übermittlungstermine im Jahr 2022:
Monat | Jan. | Feb. | Mrz. | Apr. | Mai | Jun. |
Übermittlung des Beitragsnachweises bis: | 24. | 21. | 24. | 24. | 23. | 23. |
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag): | 27. | 24. | 29. | 27. | 27. | 28. |
Monat | Jul. | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
Übermittlung des Beitragsnachweises bis: | 24. | 24. | 25. | 24. | 23. | 22.1 |
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag): | 27. | 29. | 28. | 27. | 28. | 28.1 |
4. Angaben zum Krankenversicherungsschutz bei kurzfristigen Minijobs
Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von kurzfristig Beschäftigten in der Meldung zur Sozialversicherung Angaben zum Krankenversicherungsschutz der Arbeitnehmer machen. Die neue Regelung erklären wir in unserem Blogbeitrag Kurzfristige Minijobs ab 2022: Angaben zum Krankenversicherungsschutz.
5. Kurzfristige Minijobs: Minijob-Zentrale gibt Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten
Ab dem 1. Januar 2022 erhalten Arbeitgeber nach der Anmeldung eines kurzfristigen Minijobbers eine Rückmeldung über Vorbeschäftigungszeiten von der Minijob-Zentrale. Welche Information in der Rückmeldung enthalten ist und welche Vorteile Arbeitgeber dadurch haben, erläutern wir in unserem Blogbeitrag Kurzfristige Minijobs: Ab 2022 elektronische Rückmeldung zu Vorbeschäftigungszeiten.
6. Steuer-ID ist auch im gewerblichen Minijob zu melden
Der Verdienst aus einem Minijob ist steuerpflichtig. Neu ist für Arbeitgeber, dass sie ab dem Jahr 2022 neben ihrer Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummern ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermitteln müssen. Weitere Informationen zur Steuer-ID finden Sie in unserem Blogbeitrag Steuer-ID ist ab 2022 auch im gewerblichen Minijob zu melden.
7. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung in neuer Form
Arbeitgeber benötigen im Geschäftsalltag regelmäßig eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, um nachweisen zu können, dass sie ihren Beitragszahlungspflichten in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen sind. Diese wird von der zuständigen Einzugsstelle ausgestellt. Bei Arbeitgebern von Minijobbern ist dies die Minijob-Zentrale.
In der Vergangenheit wurde von Seiten der Arbeitgeber der Wunsch geäußert, die Inhalte einer Unbedenklichkeitsbescheinigung bei allen Einzugsstellen zu vereinheitlichen. Die Vertreter der Krankenkassen sowie der GKV-Spitzenverband haben sich mittlerweile darauf verständigt, dass spätestens ab dem 1. Januar 2022 neue, einheitliche Muster von allen Einzugsstellen verwendet werden. Bei der Minijob-Zentrale kommt die neue Unbedenklichkeitsbescheinigung bereits seit November 2021 zum Einsatz.
Sie benötigen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Ihren Betrieb? Diese können Sie direkt über unser Kontaktformular (Betreff “Unbedenklichkeitsbescheinigung”) beantragen.
Mehr Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Arbeitgeber in unserem Blogbeitrag Unbedenklichkeitsbescheinigung für Minijob-Arbeitgeber.