Nachbarschaftshilfe oder Minijob – Die Minijob-Zentrale

By | März 31, 2021

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Zuletzt aktualisiert am 26. März 2021

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Ob bei der Kinderbetreuung oder der Hausarbeit – Unterstützung im Haushalt wird immer wichtiger, um überhaupt Zeit für das Home-Office und Home-Schooling zu haben. Auch Unterstützung bei Projekten im eigenen Garten oder Haus steht während der Corona-Krise hoch im Kurs. Oft werden dann Bekannte oder Nachbarn um Hilfe gebeten und dafür auch bezahlt. Doch ist Nachbarschaftshilfe eigentlich auch ein Minijob, der bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden muss?

Wann muss eine Beschäftigung angemeldet werden?

Eine Tätigkeit muss nur bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden, wenn ein Minijob vorliegt – also entweder ein 450-Euro-Minijob oder ein kurzfristiger Minijob. Die Anmeldung dieser Beschäftigung übernimmt dann immer der Arbeitgeber. 

Reine Hilfeleistungen unter Nachbarn gelten hingegen nicht als Beschäftigung und dürfen ohne Anmeldung ausgeübt werden. 

Wo ist die Grenze zwischen Nachbarschaftshilfe und einem Minijob?

Nachbarschaftshilfe und eine meldepflichtige Beschäftigung, zum Beispiel ein Minijob, können wie folgt voneinander unterschieden werden: 

1. Die Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeitsleistung
Nachbarschaftshilfe ist eine Gefälligkeit. Diese ist grundsätzlich unentgeltlich. Die Hilfe und nicht der wirtschaftliche Gewinn steht hier im Fokus. Dazu zählt insbesondere die Unterstützung von Freunden, Nachbarn oder Angehörigen. Hier wird im Regelfall keine Vergütung erwartet. Eine Gefälligkeit liegt aber auch dann noch vor, wenn man sich mit einem kleinen Geschenk oder einem geringen Taschengeld bedankt. 
Ein weiteres Merkmal einer Gefälligkeit ist, dass der Einsatz in der Regel einmalig erfolgt und die Hilfe nicht weisungsgebunden ist. Zum Beispiel bestimmt die Hilfskraft selbst über ihre Arbeitszeit.  

2. Die meldepflichtige Beschäftigung (z. B. ein Minijob)
Bei einem Beschäftigungsverhältnis stehen wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund: Der Arbeitnehmer übt die Tätigkeit aus, um einen entsprechenden Verdienst zu erzielen. 
Wurde zum Beispiel ein Arbeitsvertrag geschlossen und regelmäßig auf Anweisung gearbeitet bzw. bestehen diesbezügliche mündliche Absprachen, dann liegt eine Beschäftigung vor. Ein weiteres Indiz für eine abhängige Beschäftigung ist die Vereinbarung einer Vergütung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Eine Gegenüberstellung der Merkmale einer Gefälligkeitsleistung und einer abhängigen Beschäftigung sowie weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite.

Sollte ein Minijob vorliegen, ist die Minijob-Zentrale zuständig. Die Beschäftigung des Minijobbers ist dort anzumelden. Ohne die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale handelt es sich um eine illegale Beschäftigung und somit um Schwarzarbeit.

Wann liegt ein Minijob im Privathaushalt vor?

Liegt ein Minijob vor und handelt es sich bei den Dienstleistungen um Tätigkeiten, die normalerweise von Familienmitgliedern erledigt werden, handelt es sich um einen “Minijob im Privathaushalt”. Zu den typischen Tätigkeiten einer Haushaltshilfe zählen Putzen, Wäsche waschen, Kochen, Einkaufen oder Bügeln. Auch die Betreuung von Kindern oder kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen gehört dazu.

Handwerkerarbeiten, die üblicherweise Unternehmen durchführen (z. B. Maurer- oder Elektro-Arbeiten), zählen dagegen nicht dazu.  

Minijobber im Privathaushalt müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. In diesen Fällen geht die Anmeldung besonders einfach. Im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren ist eine Anmeldung auch online möglich.

Die Anmeldung des Minijobs lohnt sich für Arbeitgeber und Beschäftigte

Die Anmeldung lohnt sich für Arbeitgeber und Minijobber im Privathaushalt.

Durch die Förderung des Gesetzgebers profitieren Arbeitgeber bei Minijobs im Privathaushalt von besonders niedrigen Sozialabgaben. Zusätzlich profitieren sie von Steuervorteilen. Bei der Steuererklärung können sich Arbeitgeber 20 Prozent aller Kosten (Verdienst und Abgaben) erstatten lassen. Häufig ist die Ersparnis bei der Steuer höher als die Aufwendungen, die Arbeitgeber erbracht haben. 

Die Beschäftigten dagegen profitieren zum Beispiel von einer Absicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung und der Möglichkeit, eigene Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Blogbeitrag “Wie man mit der Anmeldung einer Haushaltshilfe Geld spart”

Egal ob haushaltsnahe Dienstleistung oder einfach nur Nachbarschaftshilfe: Bei den Projekten in Haus und Garten oder bei der Suche nach Entlastung im Haushalt wünscht Ihnen die Minijob-Zentrale viel Erfolg!

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Quelle: Minijob Zentrale

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