Änderungen im Juli 2021:
Erhöhung des Mindestlohns – Minijobber müssen aufpassen
Gute Nachrichten für Arbeitnehmende: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Juli 2021 um 10 Cent von 9,50 Euro auf 9,60 Euro angehoben. Bei einer Beschäftigung mit einer 40-Stunden-Woche steigt der Brutto-Verdienst damit um 208 Euro pro Jahr. Geplant ist eine sukzessive weitere Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro pro Stunde bis Ende 2022.
Doch Minijobber und Minijobberinnen müssen aufpassen: Wer künftig mehr als 46 Stunden pro Monat arbeitet verdient dann über 450 Euro und rutscht in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
858.724 weniger gewerbliche Minijobs, aber mehr Haushaltshilfen
Zum 31. Dezember 2020 waren bei der Minijob-Zentrale 5.822.007 Minijobber im gewerblichen Bereich gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Wert um 858.724 Personen oder 12,9 Prozent gesunken. Gegenüber III. Quartal, in dem es nur leichte Corona-Einschränkungen gab, sank die Zahl der Minijobber nur um 332.361 oder 5,4 Prozent.
Besonders betroffen vom Lockdown ab November 2020 war das Gast- und Unterhaltungsgewerbe. Restaurants, Kneipen und Kinos sind seitdem geschlossen; allein im Gastgewerbe ist ein Rückgang von 50,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Auch Beschäftigungen auf Weihnachtsmärkten wurden im Dezember nicht angemeldet. Erfahrungsgemäß arbeiten gerade in diesen Tätigkeitsfeldern viele Minijobber, da hier kurzfristig Arbeitsspitzen anfallen. Den größten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr gab es bei den Unter-25-Jährigen mit einem Minus von fast 20 Prozent. Gerade diese Altersgruppe arbeitet oft im Gastgewerbe.
„Corona und die dadurch seit Anfang 2020 sinkende Wirtschaftsleistung haben die Minijobber stark getroffen“, so Heinz-Günter Held, bei der Knappschaft-Bahn-See zuständiger Geschäftsführer für die Minijob-Zentrale.
- Vor allem Einzelhandel, Gast- und Hotelgewerbe betroffen
- Minijobs im Haushalt bleiben weiter stabil
Ganz anders der Verlauf bei den Minijobbern im Privathaushalt: „Putzen, Wäschewaschen, Einkaufen oder Babysitten stehen weiterhin hoch im Kurs, diese Jobs im Haushalt bleiben relativ sicher“, so Heinz-Günter Held. Zwar sank die Zahl der Minijobber im Privathaushalt gegenüber dem Vorjahr um 11.569 Personen oder 3,8 Prozent. Doch gegenüber dem Vorquartal stieg sie sogar im Gegensatz zu fast allen Wirtschaftsbereichen an, um 5.498 Personen oder 1,9 Prozent.
Quelle: Minijob-zentrale.de / https://www.kbs.de/SharedDocs/Presse/Pressemitteilungen/MJZ/2021/02_09.html
So erhalten auch Minijob-Arbeitgeber finanzielle Unterstützung
Auch Arbeitgeber von Minijobbern leiden unter den Folgen der Corona-Pandemie. Zur Stabilisierung der Wirtschaft hat die Bundesregierung Hilfspakete auf den Weg gebracht, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzielle Unterstützung bieten. In unserem Blog informieren wir darüber, ob Überbrückungshilfen auch für Minijob-Arbeitgeber gelten und welche Fördermaßnahmen es sonst noch gibt.
Überbrückungshilfe für die Monate Juni bis August 2020
Aufgrund der Corona-Pandemie droht vielen Betrieben die teilweise oder komplette Schließung. Kleine und mittelständische Unternehmen werden in den Monaten Juni bis August 2020 durch Liquiditätshilfen unterstützt. Diese Überbrückungshilfen können auch Arbeitgeber von Minijobbern in Anspruch nehmen.
Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, soweit sie sich nicht für den sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds qualifizieren, können eine Überbrückungshilfe beantragen, wenn sie infolge der Corona-Pandemie ihren Geschäftsbetrieb vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
Von einem vollständigen oder zu wesentlichen Teilen eingestellten Geschäftsbetrieb spricht man, wenn der Umsatz des Unternehmens in den Monaten April und Mai 2020 zu mindestens 60 Prozent geringer ist als in den Monaten April und Mai 2019.
Minijob-Arbeitgeber können Personalaufwendungen geltend machen
Arbeitgeber haben für Minijobber – anders als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte – keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Daher können sie für Minijobber in den Monaten Juni bis August 2020 durch die Überbrückungshilfe Personalaufwendungen geltend machen. Die Personalaufwendungen werden pauschal mit 10 Prozent der Fixkosten gefördert.
Förderfähige Fixkosten sind beispielsweise Grundsteuern, Mieten, Pachten oder Kosten für Auszubildende. Eine abschließende Auflistung der förderfähigen Fixkosten hat das Bundesministerium der Finanzen zusammengestellt.
Höhe der Überbrückungshilfe abhängig von der Höhe der betrieblichen Fixkosten
Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den oben genannten förderfähigen betrieblichen Fixkosten und dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs. Weitere Informationen zur Berechnung der Überbrückungshilfe finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.
Bundesweite Antragsplattform für die Überbrückungshilfe
Anträge auf Überbrückungshilfe sind bis zum 31. August 2020 bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes zu stellen. Dafür hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Zusammenarbeit mit anderen Bundesministerien und den Bundesländern eine bundesweite Antragsplattform erstellt. Dort sind auch weitere Informationen zur Überbrückungshilfe zu finden.
Arbeitgeber müssen den Antrag in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer stellen. Diese können sich online registrieren, den Antrag stellen, Unterlagen einreichen und sich jederzeit über den aktuellen Bearbeitungsstand informieren.
Die Auszahlung des Betrags erfolgt spätestens bis zum 30. November 2020.
Weitere Fördermaßnahmen des Bundes
Die Bundesregierung hat außerdem am 3. Juni 2020 das umfangreiche Konjunktur- und Zukunftspaket „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“ beschlossen. Dieses Paket beinhaltet viele weitere Fördermaßnahmen, zum Beispiel den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, Soforthilfen oder Kredite für Arbeitgeber.
Die Bundessteuerberaterkammer informiert ausführlich über diese Fördermaßnahmen des Bundes in ihrem „BStBK-Katalog zum Konjunkturpaket“.
Quelle: Minijob Zentrale
Rückgang bei den Minijobs
Die Coronakrise führt auch zu einem erheblichen Rückgang bei den Minijobs. Zum 31. März 2020 ist die Zahl der 450-Euro-Jobs in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr erheblich gesunken. Das stellt die Minijob-Zentrale mit Sitz in Essen in ihrem aktuellen Quartalsbericht fest. Sowohl im Jahresvergleich als auch im Vergleich zum 4. Quartal 2019 ist ein eklatanter Rückgang festzustellen.
Besonders stark war der Rückgang im Gastgewerbe:
Hier verloren, verglichen mit März 2019, 11,1 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Job. Im Verarbeitenden Gewerbe gab es 6,3 Prozent weniger Minijobber als 2019. Nur in der Land- und Forstwirtschaft und im Baugewerbe stieg die Zahl an. Bundesweit gab es – bezogen auf alle gewerblichen Tätigkeiten – Ende März dieses Jahres 219.127 Minijobber weniger als im selben Monat des Vorjahres. Das ist ein Rückgang um 3,3 Prozent.
Für das Mitglied der Geschäftsführung Heinz-Günter Held ist das Ende der Fahnenstange mit den Zahlen von Ende März noch nicht erreicht: „Es muss berücksichtigt werden, dass vermutlich erst im April die volle Wirkung der Corona-Krise eintritt. Da stand alles still. Wir müssen befürchten, dass die Zahlen für April weiter deutlich nach unten gehen.“ Zudem dauere es oft einige Wochen bis Arbeitgeber ihre Abmeldung übermitteln. Tatsächlich könne es daher schon am Ende des ersten Quartals noch weniger Minijobber gegeben haben.
Besonders stark war der Rückgang der Minijobberzahl bei Frauen (-4,0 Prozent) und bei deutschen Staatsangehörigen (-3,8 Prozent), während bei Männern (-2,3 Prozent) und Ausländern (-0,5 Prozent) erheblich geringere rückläufige Zahlen zu verzeichnen sind.
Nach Bundesländern differenziert verloren in Bayern nur 2,3 Prozent aller Minijobber im gewerblichen Bereich ihre Tätigkeit, in Berlin hingegen 5,3 Prozent und im Saarland und in Sachsen 4,2 Prozent.
In den Privathaushalten blieb die Anzahl der von staatlicher Seite besonders geförderten Haushaltsjobs nahezu konstant. Hier war im Vergleich zum Vorjahr lediglich ein Rückgang um 1,6 Prozent oder 4.926 Minijobber zu verzeichnen. Insgesamt waren in diesem Bereich im März mehr als 295.000 Minijobber bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
Quelle: Minijob-Zentrale – 12. Mai 2020
Wie soll es mit den 450-Euro-Jobs weitergehen?
Mit Beginn des neuen Jahres gibt es für einige Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mehr Geld in der Tasche: Die einen profitieren vom gestiegenen Mindestlohn, die anderen von höheren Tarifabschlüssen. Bei den Minijobs hat sich dagegen nichts geändert, seit 2013 gilt hier ein- und dieselbe Einkommensgrenze, nämlich 450 Euro. Aber sind die Minijobs in dieser Form überhaupt noch zeitgemäß? Das wird in Politik und Wirtschaft derzeit heiß diskutiert, auch in Sachsen.
Es ist eine paradoxe Situation: Wenn der Lohn steigt, ist das für einige Minijobber kein Grund zur Freude. Denn sie dürfen abgabenfrei maximal 450 Euro pro Monat verdienen oder nur 70 Tage im Jahr arbeiten. Also müssen sie sich entscheiden, sagt der Chef des sächsischen Hotel- und Gaststätten-Verbands, kurz Dehoga, Axel Klein:
Im Ergebnis habe sich die Arbeitszeit für viele Minijobber verdichtet, kritisiert der Hotel- und Gaststättenverband und fordert: Die Einkommensgrenze von 2013 sollte dringend angepasst werden. „Und wir schlagen vor auf 550 Euro. Das sollte der erste Schritt sein.“ Klein fordert, dass das mit einer Dynamisierung dieser Grenze verbunden sein sollte – entsprechend dem steigenden Lohnniveau.
CDU für Anhebung von Einkommensgrenze
Rückenwind bekommt der Dehoga von der CDU. Auch sie setzt sich für eine Anhebung und Dynamisierung der Einkommensgrenze ein. Allerdings hätten die 450-Euro-Jobs auch ihre Nachteile, sagt Alexander Krauß, langjähriger arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU Sachsen und nun Bundestagsabgeordneter.
Ein Problem sei, dass „wir sehr viele Menschen haben, die aufstocken, die also sagen, ich beziehe Hartz IV und arbeite meinetwegen 10 Stunden pro Woche noch dazu. Und das ist mitunter genau so attraktiv, als wenn man 40 Stunden in der Woche arbeitet“. Da müsse man aufpassen, ob das jetzige System wirklich klug ist und wie man es am besten austariere.
Weitere Reformen auf dem Arbeitsmarkt wären laut Krauß also notwendig. Doch für viele Menschen seien die Minijobs von Vorteil und ein guter Zuverdienst, zudem seien sie flexibel und unbürokratisch, findet der CDU-Bundestagsabgeordnete.
Kritik von der SPD
Die SPD wolle mehr Beschäftigte in sozialversicherungspflichtige Jobs bringen und somit den Niedriglohnsektor eingrenzen, erklärt Homann. Eine Einkommensgrenze, die sich ständig erhöht, würde da genau das Gegenteil bewirken. Deshalb sollte man an ihnen festhalten und die Einkommensgrenze erhöhen.
Politik und Wirtschaft gespalten
Und auch in der Wirtschaft sind längst nicht mehr alle Branchen begeistert vom Konzept Minijob. Mit einer Pauschalabgabe in Höhe von 30 Prozent sei diese Beschäftigungsform teurer als manch andere. Die Innung der Gebäudereiniger fordert deshalb, die Minijobs gleich komplett abzuschaffen.
Das lasse sich ersatzlos jedoch nicht so einfach realisieren, sagt der Wirtschaftswissenschaftler und Leiter Ifo-Instituts Dresden Marcel Thum. Aber: „Besser als alles so langsam einschlafen zu lassen, wäre, hier eine Reform des Sozialsystems, des Steuer- und Transfersystems anzugehen.“
Wirtschaft und Politik sind bei der Minijob-Frage gespalten. Wie es mit den 450-Euro-Jobs weitergeht, muss die Bundesregierung entscheiden. Alexander Kraus von der CDU ist jedenfalls zuversichtlich, dass die Große Koalition noch dieses Jahr eine Regelung finden kann.
Quelle MDR
Immer mehr Mehrfachbeschäftigte in Deutschland
Viele Arbeitnehmer kommen mit ihrer regulären Tätigkeit nicht über die Runden. Immer mehr verdienen sich mit Minijobs etwas dazu.
Die Zahl der Menschen mit Nebenjob in Deutschland steigt weiter. Ende Juni 2019 waren rund 3 538 000 Mehrfachbeschäftigte registriert.
Das geht aus einer Antwort der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervor. Darüber berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“.
Im Vergleich zu Juni 2018 waren es rund 123 600 Menschen mehr, ein Anstieg von 3,62 Prozent. Fast drei Millionen Menschen hatten den Angaben zufolge neben einem regulären Job noch eine geringfügige Beschäftigung. Mehr als 345 400 Menschen gingen zwei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen nach.
Dritthäufigste Variante war die Kombination von zwei oder mehr sogenannten Minijobs. Dies galt für knapp 260 700 Fälle. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung sind für 53 Prozent der Befragten finanzielle Schwierigkeiten oder Nöte ausschlaggebend für eine Nebentätigkeit, wie die Zeitung weiter berichtete.
Die Linken-Abgeordnete Sabine Zimmermann forderte eine Erhöhung des Mindestlohns „in einem ersten Schritt auf 12 Euro die Stunde“, um dem Trend zu begegnen. Sie mahnte in der Zeitung überdies die Abschaffung der systematischen Niedriglohnbeschäftigung in Form von Leiharbeit und von sachgrundlosen Befristungen an. (dpa – 21.01.2020)
Zahl der Minijobber geht weiter zurück
Wie die Minijobzentrale bekannt gibt, arbeiteten 6,74 Millionen Beschäftigte zum 30. Juni im gewerblichen Bereich in einem Minijob. Das sind im Vergleich zum Vorjahr fast 23.000 Personen weniger.
Die Zahl der Minijobber in Deutschland sinkt weiter. Insgesamt registrierte die bundesweit zuständige Minijob-Zentrale in Essen zum Stichtag 30. Juni im gewerblichen Bereich noch gut 6,74 Millionen Beschäftigte mit einem Verdienst von bis zu 450 Euro. Das waren fast 23.000 Personen weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Gegenüber der ersten statistischen Erhebung im Dezember 2004, also vor 15 Jahren, ging die Zahl der Minijobber um 97.800 zurück, währen die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigten um mehr als 7 Millionen Menschen anstieg.
Waren Minijobs früher vor allem als eine Aushilfstätigkeit für Frauen verbreitet, so gleicht sich das Geschlechterverhältnis zunehmend an. Zur Zeit sind noch 58,7 Prozent der Minijobber Frauen. Ihre Zahl sank aber verglichen mit dem Vorjahr um 1,1 Prozent oder 44.000. Deutlich stieg die Zahl der Ausländer, die einen Minijob ausüben. Waren es Ende Juni 2018 noch rund 921.000 Personen, so wuchs die Zahl innerhalb von zwölf Monaten auf fast 955.000.
Sowohl im gewerblichen Bereich als auch in Privathaushalten sind die Minijob-Arbeitgeber derweil am stärksten in Nordrhein-Westfalen vertreten. Dahinter folgen die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig Holstein, Sachsen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Bremen.