Ab dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber ihre Steuernummer bei Meldungen für 450-Euro-Minijobs an die Minijob-Zentrale angeben. Wie sieht die Steuernummer des Arbeitgebers aus und wo ist sie zu finden? Was passiert, wenn der Arbeitgeber gar keine Steuernummer vom Finanzamt hat? Diese Fragen beantworten wir im folgenden Beitrag.
Steuernummer – Was ist das?
Die Steuernummer ist eine Kennziffer in der Steuerverwaltung, die sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen genutzt werden kann. Sie setzt sich je nach Bundesland unterschiedlich zusammen. Das Bundeszentralamt für Steuern stellt diese Steuernummern in einer Tabelle grafisch dar.
Auch Einzelunternehmer und juristische Personen erhalten automatisch nach Anmeldung ihres Gewerbes Unterlagen vom Finanzamt. Vor der Vergabe der Steuernummer ist ein entsprechender Fragebogen auszufüllen. Arbeitgeber können auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern auch selbst die Nummer beantragen. Dafür wird der Antrag Steuernummer zur Verfügung gestellt. Bei weiteren Fragen hierzu ist Ihr zuständiges Finanzamt der richtige Ansprechpartner.
Meldung der Steuernummer an die Minijob-Zentrale
Ab dem 1. Januar 2022 muss der Arbeitgeber die Steuernummer nicht nur in den Beitragsnachweisen, sondern auch bei Entgeltmeldungen für 450-Euro-Minijobber übermitteln. Dies ist unabhängig davon, ob der Minijob pauschal mit 2 Prozent oder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Steuerklasse) versteuert wird. Wir empfehlen daher allen Arbeitgebern, die eigene Steuernummer bereits jetzt in Erfahrung zu bringen bzw. zu beantragen.
Bei der Einreichung der Beitragsnachweise sollte die Steuernummer des Arbeitgebers auch bisher schon angegeben werden. Neu ab 2022 ist also nur, dass diese Angabe nun auch in den Entgeltmeldungen, der sogenannten Meldung zur Sozialversicherung gemacht werden muss. Das Feld zur Eingabe der Steuernummer des Arbeitgebers sieht 13 Zeichen vor. Sollte die Steuernummer des Arbeitgebers weniger Zeichen haben, so ist diese mit vorangestellten Nullen einzutragen.
Unterschied Steuernummer des Arbeitgebers und Steuer-ID des Minijobbers
Die Steuernummer hat nichts mit der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) zu tun. Diese erhalten alle in Deutschland gemeldeten Personen. Die Steuer-ID eines Minijobbers ist ab 2022 ebenfalls im elektronischen Meldeverfahren vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. In unserem Blog-Beitrag Steuer-ID ist ab 2022 auch im Minijob zu melden haben wir bereits darauf hingewiesen.
Wenn keine Steuernummer vom Finanzamt vorhanden ist
In der Praxis gibt es auch Minijob-Arbeitgeber, die keine Steuernummer vom Finanzamt erhalten. Vor allem Wohnungseigentümergemeinschaften sind hiervon betroffen. Haben Arbeitgeber die Vergabe einer Nummer beantragt und wurde diese vom Finanzamt abgelehnt, müssen sie das entsprechende Feld in der Meldung zur Sozialversicherung ausnullen.Hinweis: Die Minijob-Zentrale ist die zentrale Servicestelle für die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Minijobs. In diesem Zusammenhang informieren wir in diesem Beitrag allgemein zum Thema Steuer – hier insbesondere zur Steuernummer vom Finanzamt. Ergeben sich über den Beitrag hinaus Fragen zur Steuernummer des Arbeitgebers, bitten wir darum, sich direkt an das zuständige Finanzamt zu wenden. Dort erhalten Sie weitere Informationen.